AGB : Mietbedingungen über Kanus, Kajaks, SUP-Boards und Zubehör Vermietung
1. Vertragsparteien

Vertragspartner ist der Bootsverleih Buch - Balduinstein, Inh. Jacqueline Buch, Bootssteg am Bahnhof,
D-65585 Balduinstein, Tel.: 0176-73115236, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., folgend "BBB" genannt und der Mieter.

2. Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen allgemeinen Mietbedingungen, folgend "AGM" genannt. BBB überlässt dem Kunden die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Kanus nebst Zubehör, folgend "Mietgegenstand" genannt zur Nutzung auf der Lahn, nach Absprache auch auf anderen europäischen Gewässern und hält sie während der Dauer des Mietverhältnisses in Stand. Der Mietgegenstand wird von BBB zum in der Buchungsbestätigung festgelegten Zeitpunkt an dem dort angegebenen Ort zur Verfügung gestellt.

3. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch telefonische, schriftliche oder elektronische (eMail oder Buchungsformular auf der Homepage) Anfrage und die schriftliche oder elektronische Buchungsbestätigung (eMail) durch den Vermieter, spätestens jedoch mit Bereitstellung der Leistung zustande. Die Buchungsbestätigung wird in einfacher Ausfertigung an den Mieter gesendet und beinhaltet alle Details der gebuchten Leistungen (insbesondere Dauer der Überlassung, Leistungsumfang, Vergütung, Ort und Zeit der Übergabe und der Rückgabe). Die Buchungsbestätigung ist für den Umfang der Leistungen ausschließlich maßgeblich. Der Mieter wird BBB umgehend auf etwaige Unrichtigkeiten hinweisen. Ein Exemplar der Buchungsbestätigung ist umgehend, jedoch spätestens vor Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung, vom Mieter unterschrieben an den Vermieter zurückzugeben.

4. Vergütung, Anzahlung, Zahlungsbedingungen
4.1. Buchungsbestätigung

Der in der Buchungsbestätigung aufgeführte Mietpreis ist bis zum in der Rechnung genannten Zahlungsziel, bei der Übergabe des Mietgegenstands zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen ist, der Mietpreis spätestens am Tag der Übergabe des Mietgegenstands vor Ort an BBB zu zahlen. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Mieter nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Mieter nur auf Grund von Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

4.2 Umsatzsteuer

Die angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, inklusive der zum Zeitpunkt der Lieferung und Leistung gesetzlich gültigen MwSt.

4.3 Ausweisung

Bei Rechnungstellung werden die Mehrwertsteueranteile extra ausgewiesen.

4.4 Reservierung

Wir reservieren nur auf schriftliche Bestellung. Wir bestätigen Ihnen Ihre Bestellung schriftlich per Mail. Sie können Ihre Buchung bis zu 72 Stunden vor dem Buchungstag kostenfrei stornieren. Nach diesem Termin müssen Sie einen Kostenanteil von 50 % für die Bootsmiete (Buchungsverlust), natürlich ohne Transportkosten, übernehmen. Erfolgt die Absage am Buchungstag müssen Sie die Kompletten Kosten 100%  übernehmen.

4.5 Gutscheine

Gutscheine aus 2017 werden nur mit Start : Balduinstein oder Ziel :Balduinstein eingelöst. Geschenkgutscheine können weiterhin ausgestellt werden. Gutscheine können nur per Mail oder über die Online Buchung eingelöst werden mit dem Vermerk "Gutschein". Der Termin muß vorher mit uns abgesprochen werden.

4.6 Bonus-Card

Die Bonus-Card kann nicht bei bereits reduzierten Mietpreisen oder Angeboten eingesetzt werden. Eine Verrechnung der Bonus-Card erfolgt nur auf die aktuellen Tagesmietpreise.

5. Verzug
5.1

Kommt der Mieter mit seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß Ziff. 4 dieser AGM in Verzug und ist BBB ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar, ist BBB berechtigt das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen, pauschalierten Schadensersatz in zu verlangen. Der Betrag ist höher, bzw. niedriger anzusetzen, wenn BBB einen höheren, bzw. der Mieter einen niedrigeren Schaden nachweist.

5.2

Nimmt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Termin ab, so kann BBB unbeschadet ihrer gesetzlichen Rechte aus Verzug gegenüber dem Mieter einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz geltend machen. Ziff. 5.1 der AGM gilt insoweit entsprechend.

6. Pflichten und Obliegenheiten des Mieters
6.1

Der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit zu übernehmen und den Mietgegenstand am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit in ordnungsgemäßem Zustand, sowie vollständig zurückzugeben.

6.2

Der Mieter ist verpflichtet die vereinbarte Vergütung gemäß den vorstehenden Bestimmungen zu zahlen.

6.3

Der Mieter nutzt den Mietgegenstand auf eigene Gefahr und ist für alle dabei von ihm verursachten Schäden selbst haftbar. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte haften insoweit für ihre Kinder. Der Mieter verpflichtet sich daher insbesondere zu seiner eigenen Sicherheit, auf dem Wasser eine Schwimmweste zu tragen. Schwimmwesten werden im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten nach der Buchung durch den Mieter vom Vermieter zur Verfügung gestellt.

6.4

Der Mieter verpflichtet sich, die ihm überlassenen Sachen pfleglich zu behandeln, Beschädigungen zu vermeiden, sowie Verlusten vorzubeugen. Für verloren gegangene Gegenstände und Beschädigungen des Mietgegenstands, gleich welcher Art, ist der Mieter in vollem Umfang ersatzpflichtig. Insbesondere hat der Mieter sicherzustellen, dass der Fluß über einen ausreichenden Pegelstand verfügt und wird Stellen mit nicht ausreichendem Wasserpegel, Stromschnellen, Wehre sowie sonstige gefährliche Stellen meiden. Der Mieter wird etwaige Beschädigungen und Verluste ohne gesonderte Anfrage gegenüber BBB mitteilen.

6.5

Der Mieter ist verpflichtet die gesetzlichen Bestimmungen zur Teilnahme am Verkehr auf Bundeswasserstraßen (Lahn, ab Km -84,1) zu beachten, siehe hierzu "Merkblatt für Wassersportler auf der Bundeswasserstraße Lahn, Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz". Hierzu zählt auch das Verbot des Alkoholkonsums (nach den Grundsätzen, die aus der Straßenverkehrsordnung bekannt sind), soweit dies durch den Bootsführer geschieht. Weiterhin sind die für den befahrenen Bereich gültigen naturschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß den behördlichen Verordnungen des Regierungspräsidiums Rhein-Lahn Kreis zu beachten (Bestandteil der ausführlichen Paddeleinweisung vor Beginn der Kanu tour). Für die Beschaffung ergänzender Informationen ist der Mieter verantwortlich.

6.6

Der Mieter verpflichtet sich, die Lahn, alle Ausstiegs-, Rast- und Übernachtungsplätze (nur offiziell genehmigte Zelt- und Campingplätze an der Lahn) sauber zu halten und keinen Müll in der Natur zu hinterlassen. Entsorgen Sie Ihren Müll bitte in die dafür vorgesehenen Behältnisse. Ebenso ist es verboten, an den Ausstiegs- und Rastplätzen sowie den Zelt- und Campingplätzen an nicht extra hierfür vorgesehenen Stellen ein offenes Feuer zu machen. Darüber hinaus wird der Mieter nachstehende Regelungen und Hinweise beachten: Die Boote dürfen nur von Personen über 12 Jahren geführt werden. Fahren Sie mit Ihrem Boot nicht in Pflanzen- und Schilfzonen, ebenso nicht in Altarme und auf Kiesbänke. Achten Sie auf die Beschilderung an der Lahn (insbesondere der Wehr- und Schleusenanlagen). Wehre dürfen keinesfalls befahren werden! Es besteht durch den Sog vor- und hinter den Wehren Lebensgefahr!!! Den Anweisungen der Wasserschutzpolizei ist Folge zu leisten. Bitte beachten Sie die Bedienungs- und Betriebsbestimmungen der Schleusen. Schleusenzeit ist vom 01.04.-31.12 eines jeden Jahres, täglich von 10-12 Uhr und von 12.30 – 18.30 Uhr. Fahrgastschiffe und größere Motorboote haben Vorrang.

6.7

Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, auch alle sonst, zur Vertragsdurchführung erforderlichen, Mitwirkungspflichten unentgeltlich zu erbringen.

6.8

Soweit und solange der Mieter seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt,
ist WSD von der Erfüllung ihrer davon betroffenen Verpflichtung befreit. Eine diesbezügliche Nichterfüllung wird vom Mieter nicht als Verletzung dieser Vereinbarung angesehen und berechtigt den Mieter nicht zu einer Kündigung dieses Vertrages, bzw. weitergehenden Ansprüchen.
Der Mieter ist verpflichtet, die hieraus entstehenden Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand, Schäden
 (z.B. Bußgelder) zu tragen.

7. Überlassung an Dritte

Dem Mieter ist es nicht gestattet, den Mietgegenstand ohne vorherige Erlaubnis der BBB Dritten zu überlassen oder weiterzuvermieten. Bei Verweigerung der Erlaubnis steht dem Kunden kein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.

8. Gewährleistung
8.1

Der Mieter wir den Mietgegenstand vor Mietantritt sorgfältig auf Mängelfreiheit prüfen und den Vermieter auf etwaige Mängel unverzüglich hinweisen.

8.2

Ist der überlassene Mietgegenstand mit Mängeln behaftet, so hat hat der Mieter, sofern er seiner Verpflichtung aus Ziff. 9.1 der AGM nachgekommen ist, unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz im Umfang der Ziff. 10 der AGM, das Recht, die Beseitigung der Mängel zu verlangen.

8.3

Eine Einlösung von ein oder mehreren Gutschein/e, erfolgt ohne Preisnachlass (Gruppentarife/Prozente).

9. Haftung

Die Nutzung des Mietgegenstands erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Der Vermieter haftet daher insbesondere nicht für Beschädigungen oder den Verlust von Gegenständen der Mieter. Ebenso haftet der Vermieter nicht für Schäden, die durch den Mieter beim Gebrauch des Kanus verursacht werden, gleichgültig ob es sich hierbei um Sach- oder Personenschäden handelt.

10. Höhere Gewalt
10.1

Wird die Durchführung des Mietvertrags durch höhere Gewalt, wie behördliche Untersagung das jeweilige Gewässer wegen Hochwasser zu befahren, Gefahr von Beschädigung des Mietgegenstands wegen eines zu niedrigen Pegelstands, Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, oder vergleichbaren Ereignisse, unmöglich, so können sowohl BBB, wie auch der Mieter bis zur Übergabe des Mietgegenstands, sollte eine Umbuchung des Vertrags nicht möglich sein, den Vertrag kündigen.

10.2

Als höhere Gewalt gelten jedoch insbesondere nicht: Schlechtwetter Defekte Bootsrutschen, Schleusenanlagen, Wehre usw. Vorübergehende Flusssperrungen.

11. Beendigung/Rückgabe
11.1

Bei Beendigung des Mietvertrags ist der Mietgegenstand an dem in der Buchungsbestätigung aufgeführtem Platz an Land zu bringen, dort ordnungsgemäß, d.h. ohne Beschädigungen oder Verluste, dem Vermieter zu übergeben.

11.2

Für ein stark verunreinigt zurückgegebenes Kajak / Kanu / Tretboot / SUP-Board werden dem Mieter die Reinigungskosten berechnet.

12. Sonstige Bestimmungen
12.1

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine wirksame, bzw. durchführbare Regelung vereinbaren, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen, bzw. undurchführbaren Regelung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

12.2

Sofern gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand Balduistein/Lahn. Es gilt deutsches Recht.

12.3

Die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Mieters erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen.

12.4

Der Mieter kann die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von BBB auf einen Dritten übertragen.

12.5

Änderungen oder Ergänzungen der Buchungsbestätigung oder dieser AGM bedürfen der Schriftform und sind von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen. Dies gilt auch für diese Schriftformvereinbarung selbst.

Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Mietbedingungen: 01.03.2024 Gerichtsstand ist Balduinstein/Lahn